Rechtsprechung
BSG, 22.02.2023 - B 5 R 51/22 BH |
Volltextveröffentlichung
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- SG Gotha, 03.12.2019 - 11 R 2724/17
- LSG Thüringen, 29.06.2022 - 3 R 1411/19
- BSG, 22.02.2023 - B 5 R 51/22 BH
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Auszug aus BSG, 22.02.2023 - B 5 R 51/22 BH
Die Voraussetzungen, unter denen eine Rente wegen Erwerbsminderung zu gewähren ist, ergeben sich unmittelbar aus § 43 SGB VI und sind in der Rechtsprechung des BSG geklärt (vgl zuletzt BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - BSGE 129, 274 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22) . - BSG, 31.08.2015 - B 9 V 26/15 B
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - …
- BSG, 23.02.2022 - B 9 SB 74/21 B
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - …
Auszug aus BSG, 22.02.2023 - B 5 R 51/22 BH
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG , dass die wiederholte Praxis eines Klägers, einen beteiligten Richter wegen seiner Ansicht nach jeweils unzutreffender rechtlicher Bewertungen und verfahrensrechtlicher Vorgehensweisen abzulehnen, als rechtsmissbräuchlich angesehen werden kann (vgl BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 SB 74/21 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 22.11.2022 - B 2 U 38/22 B - juris RdNr 10, jeweils mwN) .
- BSG, 20.04.2021 - B 5 R 18/21 B
Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …
Auszug aus BSG, 22.02.2023 - B 5 R 51/22 BH
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG lässt im Fall eines gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Entscheidung des abgelehnten Richters selbst über das Gesuch zu (vgl BSG Beschluss vom 20.4.2021 - B 5 R 18/21 B - juris RdNr mwN) . - BSG, 20.10.2021 - B 5 R 230/21 B
Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Auszug aus BSG, 22.02.2023 - B 5 R 51/22 BH
Darauf kann eine Nichtzulassungsbeschwerde jedoch nicht gestützt werden (vgl BSG Beschluss vom 20.10.2021 - B 5 R 230/21 B - juris RdNr 6 mwN) . - BSG, 27.07.2016 - B 1 KR 38/16 B
Auszug aus BSG, 22.02.2023 - B 5 R 51/22 BH
Auch ein nicht rechtskundig vertretener Beteiligter muss dies verdeutlichen (vgl BSG Beschluss vom 27.7.2016 - B 1 KR 38/16 B - juris RdNr 5 mwN) . - BSG, 21.12.2021 - B 9 V 34/21 B
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - …
Auszug aus BSG, 22.02.2023 - B 5 R 51/22 BH
Auch ein unvertretener Kläger muss aber dem Gericht deutlich machen, dass er noch Aufklärungsbedarf sieht und dies grundsätzlich in der mündlichen Verhandlung verdeutlichen (vgl BSG Beschluss vom 21.12.2021 - B 9 V 34/21 B - juris RdNr 11 mwN) . - BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 2/21 BH
Zuerkennung eines Grades der Behinderung und des Merkzeichens G Verfahrensrüge im …
Auszug aus BSG, 22.02.2023 - B 5 R 51/22 BH
Schließlich könnte der Kläger in einem Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde auch keinen Verfahrensfehler des LSG dahingehend erfolgreich geltend machen, dass - wie er bereits vor dem Berufungsgericht vorgetragen hat - das erstinstanzliche Verfahren beim SG trotz dessen Gerichtsbescheids noch nicht abgeschlossen sei, weil noch über ein nach Erlass des Gerichtsbescheids angebrachtes Ablehnungsgesuch zu entscheiden sei (zu dem entsprechenden Vortrag des Klägers in einer Schwerbehindertensache vgl BSG Beschluss vom 1.7.2021 - B 9 SB 2/21 BH - juris RdNr 9) . - BSG, 22.11.2022 - B 2 U 38/22 B
Anerkennung einer Berufskrankheit; Verfahrensrüge im …
Auszug aus BSG, 22.02.2023 - B 5 R 51/22 BH
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG , dass die wiederholte Praxis eines Klägers, einen beteiligten Richter wegen seiner Ansicht nach jeweils unzutreffender rechtlicher Bewertungen und verfahrensrechtlicher Vorgehensweisen abzulehnen, als rechtsmissbräuchlich angesehen werden kann (vgl BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 SB 74/21 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 22.11.2022 - B 2 U 38/22 B - juris RdNr 10, jeweils mwN) . - LSG Thüringen, 03.12.2020 - L 5 SB 311/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - isolierter Antrag auf Zurückverweisung …
Auszug aus BSG, 22.02.2023 - B 5 R 51/22 BH
Das LSG hat die Akten aus dem Schwerbehindertenverfahren ( L 5 SB 311/20) beigezogen, daraus die vom SG Gotha eingeholten Gutachten von B2 und W zu den Akten genommen und die Berufung zurückgewiesen (Urteil vom 29.6.2022) .
- BSG, 08.12.2023 - B 5 R 29/23 BH Ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie die dagegen erhobene Anhörungsrüge waren ebenfalls erfolglos (Senatsbeschlüsse vom 22.2.2023 - B 5 R 51/22 BH - und vom 4.12.2023 - B 5 R 4/23 C -) .
Die Beurteilung der Ablehnungsgesuche vom 16.9.2020 und vom 13.4.2023 gegen die "zuständigen Richter" als offensichtlich missbräuchlich (siehe S 5 f Urteilsumdruck) entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG , wonach die wiederholte Praxis eines Klägers, beteiligte Richter wegen seiner Ansicht nach jeweils unzutreffender rechtlicher Bewertungen und verfahrensrechtlicher Vorgehensweisen abzulehnen, als rechtsmissbräuchlich angesehen werden kann (vgl dazu bereits die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 22.2.2023 - B 5 R 51/22 BH - mwN).
Soweit der Kläger zudem Bezug nimmt auf seinen früheren Vortrag in den Verfahren mit dem Aktenzeichen B 9 SB 2/21 BH sowie B 5 R 51/22 BH, dem sein Anliegen bereits gut zu entnehmen sei und deshalb nicht wiederholt werden müsse, vermag der Senat ebenfalls keinen Verfahrensfehler zu erkennen (vgl bereits BSG Beschluss vom 1.7.2021 - B 9 SB 2/21 BH - juris RdNr 7 ff und Beschluss vom 22.2.2023 - B 5 R 51/22 BH - juris RdNr 12) .
- BSG, 07.09.2023 - B 5 R 14/23 BH
Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren der …
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG lässt nur bei gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchen eine Entscheidung des abgelehnten Richters oder der abgelehnten Richter selbst über das Gesuch zu (vgl zB BSG Beschluss vom 22.9.2022 - B 9 V 4/22 BH - juris RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 22.2.2023 - B 5 R 51/22 BH - juris RdNr mwN) .In diesem Fall besteht auch keine Wartepflicht iS des § 47 Abs. 1 ZPO iVm § 60 Abs. 1 SGG (vgl zB BSG Beschluss vom 22.2.2023 - B 5 R 51/22 BH - juris RdNr 11 mwN) .